
Wenn Sie nur eine der nachfolgenden Fragen mit "Ja" beantworten können, sieht das Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutz-Beauftragten für Sie vor
Gehört Ihr Unternehmen einer Branche an, die mit sensiblen Personendaten arbeitet (z.B. Handwerksbetrieb, Arztpraxis, Apotheke, Kranken- Altenpflege, Steuerberaterbüro oder Anwaltskanzlei etc.)?
Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 19 Personen, die mit sensiblen digitalen Personendaten arbeiten?
Diese Dokumente benötigen Sie, um den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG (neu)) zu entsprechen:
Das Komplett-Paket für Sie im Angebot:
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Datenschutz-Audit vor Ort |
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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
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Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM's) |
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Datenschutzerklärung für Ihre Webseite |
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Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung |
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eine Datenschutzbelehrung der Mitarbeiter vor Ort, die mit (sensiblen) personenbezogenen Daten arbeiten |
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Bestellung zum externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Betrieb |
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Flat-rate für Ihre Datenschutzfragen per Telefon oder E-Mail |
Lassen Sie sich jetzt ein Angebot von mir erstellen!
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