Die Datenschutz Folgenabschätzung
Wenn besondere Arten personenbezogener Daten (z.B. Rasse, Religion, Gesundheit, politische Meinung) EDV-technisch verarbeitet werden oder die Verarbeitung personenbezogener Daten dazu bestimmt ist, die Persönlichkeit des Betroffenen zu bewerten einschließlich seiner Fähigkeiten, seiner Leistung oder seines Verhaltens, muss vor der Inbetriebnahme der Software laut Bundesdatenschutzgesetz eine Kontrolle erfolgen.
Ziel dieser technisch-organisatorischen Analyse ist die Bewertung des Handlings neuer Kommunikations- und Informationsverfahren (EDV-Programme) vor deren Einführung. Lassen sich erkannte Restrisiken nicht hinreichend sicher ausschließen, darf das Programm/EDV-System nicht zum produktiven Einsatz kommen. Zuständig für die Kontrolle ist der Datenschutzbeauftragte.