Die Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung sichert eine Transparenz für den Nutzer der Internetseite, wenn Sie ein Kontaktformular auf Ihrer Webseite haben, zum gesetzeskonformen Umgang mit persönlichen Daten.
Eine Datenschutzerklärung beschreibt Maßnahmen, die Sie ergreifen, um die Privatsphäre der Kunden oder Benutzers zu wahren. Besonders schützenswert sind hierbei erhobene personenbezogene Daten. Darüber hinaus wird dargelegt, wie diese Daten gesammelt, genutzt und/oder ob sie gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden.
Eine Datenschutzerklärung listen im Allgemeinen auf:
- Welche Art personenbezogener Daten werden festgesetzt?
- Eine Begründung, warum solche Informationen gesammelt werden und was die Organisation damit tut.
- Die Bedingungen, unter denen die Informationen an andere Organisationen weitergegeben werden können.
- Die Organisation übernimmt die Verantwortung, die gesammelten Daten zu schützen.
- Organisatorische Strukturen über die Policy hinaus (wie etwa ein Datenschutzbeauftragter).
- Kontrolle der Umsetzung und Umgang mit eventuellen Beschwerden.
In der EU haben Websitebetreiber umfangreiche datenschutzrechtliche Informationspflichten, die anhand einer Datenschutzerklärung auf der Website erfüllt werden müssen.
In Deutschland gilt die Rechtslage, dass ein Webseitenbetreiber den Nutzer unterrichten muss, wenn er Daten erhebt und sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist
- „über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten“
- über die Verarbeitung in Ländern außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in
- „in allgemein verständlicher Form“, und
- „zu Beginn des Nutzungsvorgangs“.
Gegebenenfalls müssen Anbieter in diesem Zusammenhang Nutzer darauf hinweisen, dass diese der Bildung von verallgemeinerten Nutzungsprofilen (Webtracking) widersprechen können.
Der Nutzer ist schließlich über die Möglichkeit zu informieren, das Online-Angebot anonym oder unter Pseudonym nutzen zu können.
Datenschutzerklärungen oder auch Datenschutzhinweise sind dabei in Deutschland strikt von Datenschutz-Einwilligungen zu unterscheiden: Bei den Datenschutzerklärungen erläutert Sie rein informierend, was Sie mit den Daten aufgrund gesetzlicher Befugnisse unternehmen. Bei einer Datenschutz-Einwilligung holt sich der Anbieter eine Zustimmung des Nutzer ein, die Daten in einer Art und Weise zu nutzen, die das Gesetz nicht per se erlaubt (z.B. Zusendung von Werbe-E-Mails).