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Kameras in der Halle, Zeiterfassung per App, Ortung im Servicefahrzeug, Protokolle aus dem Firmennetz: In fast jedem Betrieb entstehen Daten über die eigenen Leute. Die Frage ist selten, ob Daten anfallen. Die Frage ist, ob Sie diese Daten auch verwenden dürfen.

Zwei Annahmen halten sich hartnäckig. Die erste: „Im Arbeitsvertrag steht eine Einwilligung, damit ist alles abgedeckt." Die zweite: „Datenschutz verbietet jede Kontrolle." Beide sind falsch.


Kaum ein Begriff fällt derzeit so häufig wie die „Modernisierung des Datenschutzes". Die Botschaft der Politik ist einfach: Der Datenschutz sei zu bürokratisch, zu kleinteilig, zu innovationsfeindlich – man müsse ihn entschlacken. Auf europäischer Ebene arbeitet die EU-Kommission an Vereinfachungen der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung – das europäische Datenschutzgesetz, das seit 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar gilt). In Deutschland steht eine Novelle (Änderung eines bestehenden Gesetzes) des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz – das deutsche Gesetz, das die DSGVO an einigen Stellen ergänzt) an. Und die Struktur der Aufsichtsbehörden selbst steht zur Debatte.

Wer täglich mit Handwerksbetrieben, Arztpraxen, Apotheken, Pflegediensten und Kanzleien arbeitet, sollte diese Erzählung sehr genau prüfen. Denn zwischen der politischen Ankündigung und dem, was im Betrieb tatsächlich ankommt, liegt eine Lücke – und die kann teuer werden.

Besonders deutlich wird das bei zwei Technologien, die in fast jedem unserer Mandate vorkommen: Videokameras und Handhelds – also mobile Handgeräte wie Barcodescanner, Pflege-Tablets, Monteurterminals oder Fahrerhandys, die Daten an ein zentrales System übertragen. An diesen beiden Beispielen lässt sich zeigen, warum die geplante Entlastung an vielen Betrieben schlicht vorbeigeht.

 Hinweis zum Stand der Gesetzgebung

Die Reformvorhaben sind in Bewegung. Die folgende Bewertung beschreibt die Grundrichtung, nicht einen abschließenden Gesetzestext.


Ein neuer Online-Shop, unschlagbare Preise, die passende Werbeanzeige zur richtigen Zeit – und schon ist die Bestellung raus. Was viele nicht wissen: Hinter solchen Angeboten steckt häufig kein echtes Unternehmen, sondern ein sogenannter Fake-Shop. Das Geschäftsmodell ist simpel und skalierbar: Zahlung kassieren, keine oder minderwertige Ware liefern, Domain nach wenigen Wochen wieder abschalten und unter neuem Namen von vorn beginnen.

Das Ausmaß ist erheblich: Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hat inzwischen weit über 86.000 betrügerische Shops identifiziert, mit rund 1.800 neu entdeckten Fällen pro Monat. Nach Umfragen ist bereits jeder fünfte Online-Shopper in Deutschland mindestens einmal darauf hereingefallen, mit einem durchschnittlichen Schaden von etwa 200 Euro pro Fall. Besonders betroffen sind Elektronik, Markenkleidung, Schuhe, Möbel und saisonale Trendprodukte.

Dieser Beitrag geht bewusst über die üblichen Grundregeln hinaus und zeigt, welche technischen und rechtlichen Prüfpunkte tatsächlich belastbar sind – und warum das Thema auch datenschutzrechtlich relevant ist.


Die Verlockung kostenloser KI-Lösungen

Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht und bietet Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, Prozesse zu optimieren, Inhalte zu erstellen und Entscheidungen zu unterstützen. Gleichzeitig wächst das Angebot an kostenlosen KI-Apps, die auf den ersten Blick attraktiv erscheinen: schnell verfügbar, einfach zu bedienen und ohne direkte Kosten.

Doch gerade für Unternehmen kann die Nutzung kostenloser KI-Anwendungen erhebliche Risiken und Nachteile mit sich bringen.


So schaffen Unternehmen klare Prozesse nach DSGVO

Betroffenenanfragen gehören mittlerweile zum Alltag vieler Unternehmen. Kunden, Mitarbeitende oder Geschäftspartner möchten wissen, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden, verlangen eine Löschung oder möchten ihre Daten berichtigen lassen. Die Anforderungen der DSGVO sind dabei eindeutig – doch in der Praxis fehlt oft ein strukturierter Ablauf.


Der Betrieb eines Webshops mit Kundenkonto bringt eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Pflichten mit sich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, transparent und sicher verarbeitet werden. Nachfolgend sind die wichtigsten Anforderungen praxisnah und verständlich zusammengefasst:


Videoüberwachung ist aus vielen Bereichen unseres Alltags kaum noch wegzudenken. Ob in Supermärkten, Bürogebäuden, Parkhäusern oder an privaten Wohnhäusern – Kameras sollen Sicherheit erhöhen, Diebstähle verhindern und im Ernstfall Beweise liefern. Gleichzeitig greifen Videoaufnahmen massiv in die Privatsphäre von Menschen ein. Deshalb unterliegt der Einsatz von Videoüberwachung in Europa strengen Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).


Wir nutzen täglich digitale Dienste – oft ganz automatisch. Online-Shopping, Streaming, E-Mails, Navigation oder Bezahlen: Viele dieser Angebote kommen von großen US-Konzernen. Das ist bequem, aber nicht alternativlos.

Europa hat längst eigene, starke digitale Lösungen. Sie sind oft datenschutzfreundlicher, transparenter und fairer gegenüber Nutzerinnen und Nutzern. Trotzdem werden sie häufig übersehen.

Dieser Blog zeigt, warum es sich lohnt, genauer hinzuschauen – und welche europäischen Alternativen im Alltag wirklich überzeugen.


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