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Datenschutz Grundverordnung - Kurzpapiere


Die Kurzpapiere der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) dienen als erste Orientierung, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung steht unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss.

(Kurzpapiere Nr.1 bis Nr.11)

(Artikel: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen)


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