Wenn der Arbeitgeber beim BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) den Datenschutz nicht ausreichend beachtet, hat dies beim Kündigungsschutzprozess gravierende Folgen.
Lesen Sie hier weiter:https://www.datenschutz-praxis.de/verarbeitungstaetigkeiten/datenschutzverstoss-beim-bem-krankheitsbedingte-kuendigung-unwirksam/