Die Geschäftsleitung kann auf die Mails der Assistenz zugreifen und natürlich - in diesem Fall - auch umgekehrt, wenn die Geschäftsleitung mal nicht da ist. Wie verhält es sich aber, wenn die Geschäftsleitung peinliche private Mails der Assistenz liest? Ist dies schadenersatzwürdig? Man ist schnell geneigt hier nicht zuzustimmen, aber genau dieser Fall ist durch drei Instanzen gegangen...
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